Eine Beurlaubung (§ 38 SchG) vom Unterricht oder sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen "aus wichtigem Grund" für die Dauer von bis zu drei Tagen muss in Absprache bei der jeweiligen Klassenleitung bzw. der Schulleitung schriftlich beantragt und vereinbart werden. Hierzu zählen z.B. terminierte ärztliche Behandlungen oder wichtige familiäre Ereignisse.
Hierzu ist die Formulierung "Ich beantrage die Beurlaubung meiner Tochter / meines Sohnes für den (Datum) aus folgenden Gründen (Anlass)" ausreichend.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich (§ 23 Abs. 2 Grundschulordnung).