Programm Schulzahnpflege
Zahnvorsorge im Klassenzimmer
Für die Zahnvorsorge stehen in den rheinland-pfälzischen Schulen 2 Stunden Unterricht pro Schuljahr und Klasse auf dem Stundenplan. Gestaltet wird der Unterricht altersgerecht vom Schulzahnarzt. Dabei vertieft er auch noch einmal das richtige Zähneputzen. In enger Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt bereiten die Lehrkräfte das Lernangebot vor und nach. Ergänzt wird der Prophylaxeunterricht in der ersten Klasse durch eine zahnärztliche Untersuchung direkt in der Schule. Der Zahnarzt schaut nach, ob die Zähne der Kinder in Ordnung sind oder ob ein kariöser Zahn behandelst werden muss. Über das Ergebnis werden die Eltern brieflich informiert.
Da der Zahnarzt viel besser in seiner Praxis untersuchen kann, gibt es ab der 2. Klasse das „kontrollierte Verweissystem“. Das heißt: Die zahnärztliche Untersuchung wird vom Klassenzimmer in die Praxis des Hauszahnarztes verlegt. Der Prophylaxeunterricht findet wie gewohnt in der Klasse statt.
Die regionale Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege wendet sich deshalb auf schriftlichem Weg direkt an die Eltern und bittet um einen Zahnarztbesuch innerhalb von drei Monaten. Ein Rückmeldeformular, mit dem der Hauszahnarzt den Besuch dokumentiert, und, falls erforderlich, eine Erinnerung gehören zum kontrollierten Verweisungssystem dazu.